Jazz entstand um 1900 in den Nachtclubs und Bordellen von New Orleans. Dementsprechend gehörte von Anfang an der Konsum von Drogen untrennbar zur Musik. In diesen Etablissements wurde viel geraucht und getrunken. Die auftretenden Bands waren da natürlich keine Ausnahme. Die nächtelangen Auftritte forderten ihren Tribut: So wurde 1907 Buddy Bolden, einer der einflussreichsten Bandleader dieser Ära, mit der Diagnose Alkoholpsychose in eine Klinik eingewiesen, die er bis zu seinem Tod 24 Jahre später nicht mehr verließ.
Wenig später sollte mit der Sauferei Schluss gemacht werden: 1920 verabschiedete der Senat der Vereinigten Staaten den 18. Zusatzartikel der Verfassung, der die Erzeugung, den Verkauf und den Transport von alkoholischen Getränken verbot. Diese Prohibition führte freilich nur dazu, dass die geschlossenen Kneipen als illegale Speak-Easys wiedereröffneten, beliefert von „Geschäftsmännern“ wie Al Capone und beschallt von Combos, die Jazz spielten. Dieser hatte sich mittlerweile von Louisiana aus nach New York und Chicago ausgebreitet. Die Prohibition scheiterte grandios bei allem, was ihre Fürsprecher versprochen hatten: Die Kriminalität stieg und die öffentliche Gesundheit verbesserte sich nicht. So starb Bix Beiderbecke, der als Kornettist den Jazz der 20er-Jahre maßgeblich mitprägte, 1931 an den Folgen seiner Alkoholsucht – zwei Jahre, bevor die Prohibition aufgehoben wurde.
In den 30ern setzte dafür die Verfolgung von Cannabis-Konsument:innen ein, zu denen auch viele Jazzmusiker:innen gehörten. Bereits um 1910 hatte sich in der Jazzszene in New Orleans eine Reefer-Kultur etabliert, die das Rauchen von Hanf auch in ihrer Musik besang. Songtitel wie „Light Up“ und Cab Calloways „Reefer Man“ sprechen eine eindeutige Sprache. In der vor Rassismus triefenden Medienkampagne, die nun einsetzte, wurde die „Wildheit“ der (schwarzen) Jazzmusik in direkten Zusammenhang mit Cannabis-Konsum gebracht. Im Film „Reefer Madness“ von 1936 endet das Marihuana-Experiment einer Gruppe Jugendlicher erst am Klavier und anschließend mit einem Mord.